Richtlinien

Richtlinien des AcK Regensburg

1. Grundlagen

Die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Regensburg zusammengeschlossenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften bemühen sich um gemeinsames Zeugnis und gemeinsamen Dienst.
Sie bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten danach, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind zur Ehre Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Durch die Zugehörigkeit wird die Selbständigkeit in Bekenntnis und Lehre, in Leben und Ordnung sowie in der Wahrnehmung eigener Anliegen der einzelnen Mitglieder und Gäste einschließlich bilateraler Beziehungen nicht berührt.

2. Mitgliedschaft

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Regensburg können Kirchen oder kirchliche Gemeinschaften werden, welche die unter Ziffer 1 genannten Grundlagen anerkennen. Die Aufnahme neuer Mitglieder bedarf der Zustimmung aller bisherigen Mitglieder.

Derzeitige Mitglieder der AcK Regensburg sind:

Alt-Katholische Kirche
Evangelisch-Lutherische Kirche
Freie evangelische Gemeinde
Mennonitengemeinde
Römisch-Katholische Kirche
Rumänische Orthodoxe Kirche
Serbische Orthodoxe Kirche

3. Gaststatus

Kirchen und kirchliche Gemeinschaften, die eine volle Mitgliedschaft nicht oder noch nicht eingehen wollen, können als Gäste mit beratender Stimme aufgenommen werden. Die Aufnahme bedarf der Zustimmung aller Mitglieder.

Derzeitige Gastmitglieder der ACK Regensburg sind:

Russisch-orthodoxe Kirche im Ausland
Freie Christengemeinde Regensburg
Freie evangelische Gemeinde in Regensburg

4. Aufgaben

Die Arbeitsgemeinschaft übernimmt vornehmlich folgende Aufgaben:
– gegenseitiges Kennenlernen
– gegenseitige Information
– gemeinsames Zeugnis im Gebet und geschwisterlicher Dienst
– gemeinsames Handeln
– Abbauen von Vorurteilen
– Klären von Konflikten

Möglichkeiten dazu sind:
– gemeinsame Gottesdienste und Feste zur Förderung christlicher Einheit
– Aktivitäten im Rahmen der Erwachsenenbildung und Jugendarbeit
– Bibelkreise
– Arbeit im sozialen Bereich
– Öffentlichkeitsarbeit
– Kontakte mit der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Bayern.

5. Organe

Organe der AcK Regensburg sind
– Arbeitskreis der AcK
– Vorstand der AcK

6. Arbeitskreis der AcK

Den Arbeitskreis bilden bis zu je zwei Vertreter/Vertreterinnen der einzelnen Mitglieder, auch der Gäste gemäß Ziffer 3. Die Vertreter/Vertreterinnen werden von ihren Kirchen (Dekanaten) und kirchlichen Gemeinschaften für drei Jahre benannt.

7. Vorstand der AcK

Der Arbeitskreis wählt aus den Vertretern/Vertreterinnen der Mitglieder gemäß Ziffer 2 für die Dauer von drei Jahren einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende. Diese bilden zusammen den Vorstand, der die Aufgaben der Geschäftsführung wahrnimmt. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder sollen verschiedenen Konfessionen angehören, mindestens jedoch aus zwei verschiedenen Konfessionen kommen.
Der Vorstand bereitet die Sitzungen des Arbeitskreises vor, lädt zu den Sitzungen ein und sorgt für die Durchführung der gefassten Beschlüsse.

8. Arbeitsweise

Der Vorstand lädt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung etwa zehn Tage vorher zu den Sitzungen ein. Die Mitglieder des Arbeitskreises können weitere Tagesordnungspunkte benennen.
Ein Mitglied des Vorstands übernimmt die Leitung einer Sitzung.
Der Arbeitskreis tagt wenigstens zweimal im Jahr. Auf Antrag mindestens der Hälfte der Mitglieder der AcK muss eine Sitzung einberufen werden.

9. Beschlüsse

Bei den Beschlüssen strebt der Arbeitskreis Einmütigkeit an.
Die Beschlüsse haben gegenüber den Mitgliedskirchen den Charakter von Empfehlungen.

10. Änderung und Inkrafttreten der Richtlinien

Änderungen der Richtlinien bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der Mitglieder der AcK. Anträge auf Änderung der Richtlinien müssen dem Vorstand mindestens vierzehn Tage vor der betreffenden Arbeitskreissitzung schriftlich vorliegen.
Diese Richtlinien treten mit der Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Regensburg am 11. Juli 2003 in Kraft. Die erste Änderung der Richtlinien erfolgte am 18. Oktober 2005.